| Ergebnisfeststellung und Zulassung |
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Die Ergebnisfeststellung führt zu einer gemeinsamen (Medizinische Universitäten Wien und Innsbruck) Rangliste der StudienwerberInnen für die jeweiligen Studienrichtungen (Humanmedizin und Zahnmedizin). Das Ergebnis wird Anfang August 2010 über diese Seite und per E-mail an die TeilnehmerInnen veröffentlicht. Zum Studium der Human- bzw. Zahnmedizin können nur jene StudienwerberInnen zugelassen werden, die aufgrund der Rangliste einen Platz für das gewählte Studium erhalten haben. Die Zulassung erfolgt dann ab Mitte August 2010 in den Studienabteilungen der beiden Medizinischen Universitäten in Wien und Innsbruck. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die für eine Zulassung erforderlichen sonstigen Voraussetzungen und Dokumente überprüft (Reifeprüfungszeugnis, u.a., siehe auch Informationen über allgemeine Zulassungsbestimmungen auf den Webseiten der jeweiligen Universität). Sollten StudienwerberInnen nach der gemeinsamen Rangliste des Eignungstests grundsätzlich einen Studienplatz haben, jedoch am gewählten Studienort (Wien oder Innsbruck) keine Plätze mehr verfügbar sein, sondern nur mehr am alternativen Studienort (Innsbruck oder Wien), so können sie für den alternativen Studienort optieren. StudienwerberInnen, die auf Grund der Rangliste einen Studienplatz haben, müssen binnen 20 Tagen nach Veröffentlichung des Testergebnisses nachweislich erklären, diesen Studienplatz in Anspruch zu nehmen, da dieser ansonsten verfällt.
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